| AD07.61-P-2000-10B | Hinweise zum Fehlerspeicher ME |
| Hinweis zum Fehlerspeicher Das Steuergerät ME (N3/10) verfügt über einen Fehlerspeicher. Die Erkennung der Fehler und deren Abspeicherung wird wie folgt unterschieden: Fehler ständig vorhanden
Wackelkontaktfehler, die während einer Fahrt aufgetreten sind
Der Fehlerspeicher wird mit Abschließen der Fahrzeugbatterie gelöscht. Fehler, die nicht mehr auftreten, werden selbständig nach max. 40 Warmlaufphasen aus dem Fehlerspeicher gelöscht. , nicht bei Typ 463: Kontrolleuchte CHECK ENGINE leuchtet auf, wenn der Fehler bereits im letzten Fahrzyklus (driving-cycle) gespeichert war.
Kontrolleuchte CHECK ENGINE verlöscht, wenn bei 3 Fahrzyklen unter gleichen Betriebsbedingungen (wie bei Fehlererkennung gespeichert) kein Fehler mehr erkannt wird. |
Eine Warmlaufphase oder eine Fahrt ist erfolgt:
Warmlaufphase Kühlmitteltemperatur beim Start < 35 °C
Erwärmung des Kühlmittels auf > 70 °C
Fahrt Zeit nach Start > 20 Minuten
Motortemperatur > -7 °C
Motordrehzahl > 500/min
Alle Wirkungsketten wurden während vorausgegangenen Fahrten bereits geprüft
Ein Fahrzyklus (driving-cycle) für eine Prüfung besteht aus Motorstart,
jeweilige Prüfung durchgeführt,
Abstellen des Motors.
Die abgespeicherten Fehler können nur mit dem HHT bei Zündung "EIN" oder bei "laufendem Motor" ausgelesen werden. Die Impulsanzeige sowie die Diagnose über Tastverhältnisanzeige ist entfallen. , nicht bei Typ 463: Entsprechend der gesetzlichen Forderung können Fehler auch mit einem Standard-Auslesegerät (Generic Scan Tool) an der Prüfkupplung für Diagnose nach SAE-Norm, ISO 9141-2 ausgelesen werden.
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| Hinweis zur Selbstanpassung der Gemischbildung
Bei Fahrzeugen mit KAT bestimmt die Lambdaregelung die Einspritzzeit so exakt, daß in allen Betriebszuständen das Kraftstoff-/Luft-Verhältnis immer ca. Lambda 1 ist (entspricht 14,7 kg Luft zu 1 kg Kraftstoff). Treten Fehler auf durch: Falschluft, Verschleiß oder Verkoken der Kraftstoff-Einspritzventile, Verschleiß am Motor, Übergangswiderstand im Luftmassenmesser, schadhaften Membrandruckregler, schadhaftes Umschaltventil (Regenerierung),
nimmt das Steuergerät ME 2.0 selbständig eine Korrektur der Gemischbildung vor. Die Korrekturgrößen werden ständig errechnet und dauerhaft gespeichert. Die Selbstanpassung wird im Leerlauf additiv und bei Teillast multiplikativ durchgeführt. Die Korrektur in Richtung fett oder mager beträgt im Leerlauf ±1,0 ms (Einspritzzeit) und bei Teillast der Faktor 0,68-1,32. Nach Reparaturarbeiten paßt sich das Steuergerät ME 2.0 selbständig an. |
Hinweis zum Fahrberechtigungssystem Stufe 3 (FBS)
Bei Fahrzeugen mit dem Benzin-Einspritz- und Zündsystem (ME 2.0) ist ein Fahrberechtigungssystem Stufe 3 eingebaut. Die Aktivierung des Fahrberechtigungssystems erfolgt vom Steuergerät EZS über den CAN-Datenbus zum Steuergerät ME. Nach Aktivierung des Fahrberechtigungssystems setzt das Steuergerät ME die Einspritzanlage außer Funktion. Das Fahrberechtigungssystem Stufe 3 kann nur mit dem elektronischen Schlüssel aktiviert oder deaktiviert werden. Nach Einstecken des elektronischen Zündschlüssels gibt das EZS die Motorsteuerung über den CAN Datenbus frei. Das Öffnen und Schließen des Fahrzeuges mit dem mechanischen Schlüssel hat keinen Einfluß auf das Fahrberechtigungssystem. Das Steuergerät ME und das Steuergerät EZS sind fest durch einen Identifizierungs-Code miteinander verriegelt. Diese Identifizierung kann nicht gelöscht werden (siehe HHT Istwerte "Fahrberechtigungssystem" Menüpunkt 3/7). Ein probeweises Austauschen des Steuergerätes ME oder Steuergerätes EZS in ein anderes Fahrzeug ist deshalb nicht möglich.
Wird für Prüfzwecke ein neues Steuergerät ME eingebaut, so dürfen nur maximal 40 Startvorgänge durchgeführt werden, da anschließend die Steuergeräte fest miteinander verriegelt werden. Vor dem Erststart muß beim Steuergerät ME mit dem HHT eine Variantencodierung durchgeführt werden. Zusätzlich muß die Identifizierung eingeleitet und die Fahrzeug-Ident-Nr. eingetragen werden (siehe HHT Istwerte "Fahrberechtigungssystem" Menüpunkt 3/7). |
| Hinweis zur selbständigen Erkennung des unteren mechanischen Endanschlages und der Vollöffnung der Drosselklappen von den Stellgliedern
Die Endstellungen der Drosselklappen werden vom Stellglied erfaßt und im Steuergerät ME abgespeichert. Nach Erneuern des Steuergeräts ME oder des Stellglieds muß der mechanische Endanschlag der Drosselklappe und die Vollaststellung neu erfaßt und abgespeichert werden. Dazu gelernte Daten mit HHT löschen und neue Daten einlernen. Beim erstmaligen Anschluß des neuen Steuergerätes ME an Klemme 30 (B+), führt das Steuergerät bei Zündung "EIN" selbsttätig eine Adaption des Stellgliedes durch (unterer mechanischer Endanschlag und Vollaststellung der Drosselklappe). Bedingungen für Einlernvorgang: Wählhebel in Stellung P/N.
Fahrzeugstillstand.
Motorstillstand.
Kühlmitteltemperatur zwischen 5 °C und 100 °C.
Fahrpedal nicht betätigt.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, Zündung mind. 60 Sekunden eingeschaltet lassen, danach Zündung mind. 10 Sekunden ausschalten! Der eingelernte Wert wird erst nach 10 Startzyklen im Festspeicher, sofern die Spannung nicht unterbrochen wurde, abgespeichert. Wird z.B. die Batterie nach dem 9. Startzyklus abgeschlossen, muß der Einlernvorgang wiederholt werden. |
Hinweis zur Geberradadaption für Laufruheprüfung
Nach Erneuern des Steuergerätes ME, Geber Kurbelwelle, Starterzahnkranz, oder Motorlager muß eine Geberradadaption wie folgt durchgeführt weden: Kühlmitteltemperatur > 70 °C
Fahrzeug auf Straße fahren.
Fahrzeuge bis 01/98 4. Gang, Motordrehzahl auf ca. 2500/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 1500/min verringern
2. Gang, Motordrehzahl auf ca. 6100/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 4100/min verringern. Motordrehzahl nochmals auf ca. 6100/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 3000/min verringern
Mit HHT prüfen ob Geberradadaption durchgeführt wurde.
Fahrzeuge ab 02/98 3. Gang, Motordrehzahl auf ca. 2100/min erhöhen und mit ca. 50% Last ca. 30s halten
Mit HHT prüfen ob Geberradadaption durchgeführt wurde.
Hinweise Leistungsprüfstand/Tachometerprüfstand Fahrwerkregelsysteme ESP oder ASR dürfen nicht durch Abziehen der Steuergeräte außer Funktion gesetzt werden, weil die über CAN-Datenbus übertragenen Raddrehzahlsignale im Steuergerät ME und EGS benötigt werden. Um den Brems- und Motorregeleingriff der Systeme ESP oder ASR auszuschalten, ist in dem jeweiligen Steuergerät die Funktion wie folgt aufzuheben: |
A. Arbeiten ohne Hand-Held-Tester
Zündung ausschalten.
Adapter auf Prüfkupplung (X11/4) aufstecken.
Buchse 1 mit Buchse 6 verbinden.
Motor starten (Kontrolleuchte BAS/ESP oder BAS/ASR muß aufleuchten!)
B. Arbeiten mit Hand-Held-Tester Zündung ausschalten.
Kupplung an Hydraulik-Einheit ESP/ASR im Radlauf abziehen(Kontrolleuchte BAS/ESP oder BAS/ASR muß aufleuchten!) Ist die Arbeit beendet, Kupplung wieder aufstecken und Fehlerspeicher mit Hand-Held-Tester löschen! |
Hinweis zur Variantencodierung Steuergeräte ME 2.0 verfügen über eine Variantencodierung. Die Codierung kann nur mit dem Hand-Held-Tester durchgeführt werden (automatisch und manuell siehe Hinweis zum HHT "Variantencodierung"). Für die Codierung sind folgende Fahrzeugausführungen zu beachten: Fahrzeugtyp
Motor
Getriebe MG/AG
Ohne KAT
Landesausführung
Variable Geschwindigkeitsbegrenzung
Ohne Lambdaregelung |